Aspartam ist einer der Süßstoffe, der bei intestinaler Fructoseintoleranz verträglich ist. Und Aspartam ist einer der Süßstoffe, der oft als krebserregend oder sonst gesundheitsgefährdend beschrieben wird. Aber stimmt das? Im folgenden Blogbeitrag will ich dieser Frage nachgehen.
Was ist Aspartam?
Aspartam (E951) ist seit ca. 30 Jahren als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen. Es ist 200-mal süßer als Zucker und kalorienarm. Daher wird Aspartam als Süßungsmittel eingesetzt.
Bei der Verdauung wird Aspartam in die Aminosäuren Asparaginsäure, Phenylalanin und in Alkohol (Methanol) abgebaut. Wobei das Methanol in nicht wirklich relevanten Mengen vorkommt. Phenylalanin ist eine sogenannte essentielle Aminosäure, d.h. unser Körper benötigt sie um zu überleben, kann sie aber nicht selbst herstellen, sondern muss sie mit der Nahrung aufnehmen. Asparaginsäure ist eine nicht essentielle Aminosäure, d.h. unser Körper stellt sie selbst her. Natürlich kann man sie auch über Nahrung zuführen.
Rein chemisch betrachtet wäre Aspartam also völlig ungefährlich.
Spezialfall Phenylalanin
Das Phenylalanin kann bei einigen Menschen Probleme verursachen. Und zwar bei Personen, die an einer Phenylketonurie (PKU) leiden. Solche Betroffene können Phenylalanin nicht abbauen, wodurch diese Aminosäure sich im Körper anreichert. Dann entstehen gewisse Stoffe, zu einer schweren geistigen Entwicklungsstörung und sogar Epilepsie führen. PKU wird aber schon bei Neugeborenen im Neugeborenenscreening getestet, d.h. niemand bekommt als Erwachsener diese Erbkrankheit.
Studienlage
Die Studienlage zu diesem Süßungsmittel ist extrem gut. Kaum ein Zusatzstoffe wurde so viel beforscht. Da Aspartam und seine angeblich krebserregende Wirkung immer wieder in aller Munde war, hat die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) 2013 alle damals verfügbaren Studien neu bewertet. Dasselbe hat auch die amerikanische FDA gemacht, beide kamen zum Schluss, dass es keinerlei Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen dem Konsum von Aspartam und Kopfschmerzen, Krebs, Allergie, Epilepsie oder Nervenleiden gibt.
Grenzwerte von Aspartam – sehr niedrig
Die Grenzwerte für E951 sind in der EU und der Schweiz sehr niedrig angesetzt. Er beträgt in der EU 40 mg/kg Körpergewicht. Ein 75 kg schwerer Mensch könnte also 3 g Aspartam (E951) pro Tag zu sich nehmen. Das wären ca. 23 Liter Cola light. Wohlgemerkt pro Tag. Die Grenzwerte sind so gering, dass auch Menschen mit PKU solche Produkte in normalem Verzehrausmaß konsumieren könnten.
Aspartam ist nach aktueller wissenschaftlicher Einschätzung sicher und bei Fruktoseintoleranz gut verträglich. In der App Frag Ingrid geben dennoch über 50% der von Fruktoseintoleranz Betroffenen an, Aspartam nicht zu vertragen. Am besten, man testet es selbst aus. Gefahr besteht jedenfalls keine.